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Mist! Ein positiver COVID Test

Als Freiberufler*in mit COVID infiziert

Nach zwei Jahren Pandemie haben wahrscheinlich viele meiner Leser*innen diese Situation schon vor mir erlebt: Sie haben sich mit COVID infiziert. Mir ist das sehr wahrscheinlich auf der LitCologne im Oktober 2022 passiert: Viele Menschen, keine Maskenpflicht. Ich habe die Maske zwar aufgezogen, als ich bemerkte, dass es immer voller und voller wurde, aber da war es schon zu spät. Wie aus dem Lehrbuch habe ich als Geimpfte nach drei Tagen erste Symptome entwickelt: Ich war sehr müde, einen Tag später hatte ich zusätzlich Druck in der Brust. Ich habe sofort angefangen, zu inhalieren, aber das konnte den weiteren Verlauf natürlich nicht stoppen.

Montag und Dienstag waren meine Tests aber noch negativ – obwohl es mir Dienstag gar nicht gut ging. Und weil ich mittwochs recht fit war, habe ich keinen Test gemacht. Donnerstag war mir sehr heiß, aber ich hatte kein Fieber. Ich dachte noch immer, ich hätte eine sehr schwere Erkältung. Weil ich aber nachmittags einen Termin hatte, habe ich zur Sicherheit noch einen Test gemacht. Der schien erst negativ, aber als ich nach fünf Minuten eher zufällig nochmals einen Blick darauf warf, war da ein schwacher rosa Strich. Und zack begann sich in meinem Kopf alles zu drehen: Was musste ich als Freiberuflerin jetzt alles klären?

Positives COVID Ergebnis in der Corona-Warn-App
Positives COVID Ergebnis in der Corona-Warn-App

Checkliste: Was tun als Freiberufler*in, wenn der COVID Test positiv ist?

  1. Das Testergebnis bestätigen lassen. Das ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Am besten gehst du zu einem Testzentrum, vor dem du auf das Ergebnis warten und im Anschluss direkt einen PCR-Test machen kannst. Wenn du eine rote Kachel in der Corona-Warn-App hast, kannst du diese als Anlass nehmen, um einen Bürgertest zu machen. Der kostet Stand Oktober 2022 vertretbare drei Euro. Ist dein Ergebnis positiv, ist der anschließende PCR-Test kostenlos. Du kannst das Ergebnis auch automatisch in die Corona-Warn-App laden lassen. Das war in meinem Fall sehr sinnvoll: ich hatte seit meiner Infektion Kontakt zu sehr vielen Menschen.
  2. Du bist mit einem positiven Test nach wie vor verpflichtet, dich zu isolieren – selbst, wenn du keine Symptome haben solltest. Ich habe mich sehr krank gefühlt, für mich war also klar, dass ich einige Termine nicht nur wegen der Isolierung nicht wahrnehmen können würde. Die Isolierung endet automatisch nach zehn Tagen. Freitesten kannst du dich nach fünf Tagen mit einem offiziellen Test. So sieht es zumindest aktuell die Verordnung in NRW vor. Bei mir hat das nicht geklappt. Ich war weder nach fünf Tagen negativ, noch ging es mir gut.
  3. Du kannst nicht absehen, wie lange du positiv sein wirst. Ich war auch noch am sechsten Tag nach meinem positiven Testergebnis positiv. Allerdings ist der rosa Strich da erst nach knapp zehn Minuten aufgetaucht. Falls du Termine mit Kund*innen hast: Sag’ ihnen früh genug Bescheid. Denn es bringt ja nichts, wenn du dich erst kurzfristig bei ihnen meldest, und es dadurch bei ihnen zu Stresssituationen kommt. 

Hotel und Züge stornieren, Kund*innen Bescheid geben

Ich war ab Donnerstag offiziell positiv. Da war klar, dass ich sofort mein Seminar am Montag und Dienstag absagen musste. Außerdem musste ich mein Hotel stornieren. Weil ich es mit beschränkter Stornomöglichkeit gebucht hatte, musste ich 90 Prozent der Kosten tragen. Ich habe zwar eine entsprechende COVID-Versicherung abgeschlossen. Allerdings wollte ich diese wegen dieser Summe nicht behelligen. Denn ich plane im Winter einen teuren Urlaub. Würde mir die Versicherung wegen dieses kleinen Schadens kündigen, hätte ich im Dezember ein Problem, falls ich den Urlaub nicht antreten kann. Denn auch wenn es nur um eine geringe Summe geht, ist der Preis des Hotels eben fast so hoch wie die Jahresgebühr für die Versicherung. Zum Glück hatte ich noch keinen Zug gebucht.

Privat hatte ich eine Stadtführung gebucht, die ich leider auch absagen musste. Glück im Unglück: Wir durften auf einen anderen Termin ausweichen – ohne Umbuchungsgebühr zahlen zu müssen. Sehr kulant!

Wie ist das mit der Krankschreibung?

Weil du nicht weißt, ob die Infektion schnell an dir vorbeigeht, oder ob du ein Long Covid Fall wirst, solltest du dich unter Umständen zusätzlich krankschreiben lassen. Das sollte per Telefon beim Hausarzt möglich sein. Die Krankschreibung reichst du bei der Krankenkasse ein. Das ist wichtig für den Fall, dass du länger als sechs Wochen krank bist, denn dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Je nachdem, wie du versichert bist, bekommst du auch schon früher Zahlungen. Ich habe zum Thema Krankschreibung vor längerer Zeit einen Artikel auf Fit für Journalismus geschrieben.

Verdienstausfall beantragen als Freiberufler*in nach COVID

Du kannst als Freiberufler*in nach einer COVID Infektion über den LVR einen Verdienstausfall geltend machen. Darauf hat mich Timo Stoppacher aufmerksam gemacht. Dazu musst du allerdings einige Kriterien erfüllen. So musst du

  1. Deinen Steuerbescheid hochladen
  2. Dein positives Testergebnis des Bürger- oder PCR-Tests
  3. Eventuell einen Vertrag oder eine E-Mail, aus der hervorgeht, wie hoch dein Honorarausfall ist

Ich habe eine Eingangsbestätigung per Mail bekommen und warte jetzt auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ich einen Verdienstausfall geltend machen kann.

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