Wer sich für einen Influencer oder eine Influencerin hält oder tatsächlich eine*r ist, kann sich in die Datenbanken von Influencer*innen-Agenturen eintragen. Dort gibt man an, was man Werbetreibenden anbietet. Das kann beispielsweise ein Artikel zu deren Produkt gegen Geld sein oder auch nur ein Link in einem Artikel, den man verkauft.
Nennen wir die Influencer*innen-Agentur, um die es geht, Saatzeit. Angemeldet habe ich mich dort im November, nachdem die Plattform mich angeschrieben hatte. Eine erste Buchungsanfrage bekam ich im Februar. Das klang gut: 99 Euro für einen Artikel, den ich selbst schreiben sollte. Er sollte zu meiner Webseite passen und einen internen sowie einen externen Link beinhalten, allerdings nicht zu einer Konkurrenzwebseite. Und natürlich die bezahlten Links auf die Seite des Auftraggebers.
Wie die Zusammenarbeit mit der Influencer-Agentur läuft
Ich wusste sofort, was ich schreiben würde, die Anfrage passte zeitlich hervorragend. Wegen des externen Links habe ich mich rückversichert, dass er okay ist. Die Antwort des Auftraggebers beschleunigte sich, nachdem ich die Agentur über meine noch nicht beantwortete Frage informierte.
Kurz vor der Deadline kam über das System eine Erinnerung, dass ich den Auftrag angenommen hätte und entsprechend fristgerecht liefern müsse. Ich hatte mir so lange Zeit gelassen, weil ich ein spezielles Event abwarten musste, um das zu schreiben, was ich gut fand. Dann schrieb ich fristgerecht meinen Artikel, baute die gekauften Links ein und markierte sie im CMS als sponsored – schließlich bekam ich ja Geld für den Artikel. Sponsored Links sind jedoch in WordPress automatisch nofollow-Links. Das heißt, dass Suchmaschinen wie Google ihnen nur begrenzt folgen, eben weil für sie Geld bezahlt worden war. Semrush hat dieses Zusammenspiel gut erklärt. Wer bezahlte Links trotzdem auf dofollow setzt, muss damit rechnen, dass er oder sie mit weniger Sichtbarkeit bestraft wird.
Dann gibt’s Probleme
Als ich den Artikel über das System der Influencer-Agentur als veröffentlicht melden wollte, gab es aber eine Überraschung. Die Buchung sei nicht oder fehlerhaft integriert, eröffnete mir das System. Als ich mir das genauer anschaute, stellte ich fest, dass das nofollow-Attribut das Problem war: „Diese Option ist vom Advertiser nicht gewünscht“, hieß es dort. Sehr ärgerlich, denn hätte das so im Briefing gestanden, hätte ich den Auftrag gar nicht erst angenommen, da die fehlerhafte Kennzeichnung gegen die Regeln verstößt.
Ich habe meiner Kontaktperson das Problem per Mail geschildert. Und als Antwort kam zurück: Nö, dann gibt’s halt keine Kooperation. Das finde ich ein starkes Stück. Denn kurz zusammengefasst sieht das so aus:
- Der Auftraggeber brieft mich falsch.
- Ich liefere fristgerecht einen Artikel, der sich an die Regeln zur Kennzeichnung bezahlter Kooperationen hält.
- Der Auftraggeber akzeptiert das nicht.
- Ich bekomme für die richtig durchgeführte Arbeit kein Geld.
Im Briefing steht nichts von Do-Follow-Links
Interessant zu wissen: Klickt man im System an, dass man nur Nofollow-Links gegen Geld akzeptiert, bekommt man eine Warnmeldung, dass man so vermutlich weniger Aufträge bekommen wird.
Wie ging die Geschichte mit der Influencer-Agentur aus?
Naja – no money, no honey! Nachdem klar war, dass ich an den Regeln festhalten würde, der Advertisor aber nicht bezahlen möchte, habe ich den Auftrag storniert, den Absatz mit dem Link auf seine Seite aus dem Text gelöscht und den Artikel ohne Bezahlung veröffentlicht. Mein Konto bei der Agentur werde ich in den kommenden Wochen löschen. Denn seither habe ich keine weitere Anfrage mehr bekommen. Davon abgesehen möchte ich mit einer solchen Agentur auch gar nicht zusammen arbeiten.