Vor einigen Wochen saß ich als Teilnehmerin in einem Webinar einer großen Organisation. Eine andere Teilnehmerin fragte, worauf sie achten müsse, wenn sie KI-generierte Bilder kommerziell nutzen möchte. Bei der Antwort des Trainers musste ich echt schlucken. Er sagte, sie müsse das Bild lediglich als KI-generiert kennzeichnen.
Das ist falsch.
Und das Schlimme daran: Die Frau, die gefragt hat, vertraut dem Trainer und hat vielleicht schon KI-Bilder für ihre Website, ihren Online-Shop oder ihre Marketingmaterialien verwendet – in dem guten Glauben, alles richtig gemacht zu haben. Dabei gibt es wirklich sehr viel zu beachten, wenn man KI-generierte Bilder kommerziell nutzen möchte.
1. Darf ich das Bild überhaupt kommerziell nutzen?
Ob du das Bild überhaupt kommerziell nutzen darfst, hängt auch von der Plattform ab, auf der du es erstellt hast. Bei Adobe Firefly heißt es beispielsweise in 8/2026:
Adobe Firefly-Lösungen für Unternehmen wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die sichere, skalierbare und kommerziell unbedenkliche generative KI benötigen (…).
Es ist also wichtig, die Nutzungsbedingungen des Tools, das du nutzen möchtest, zu prüfen oder von einem Spezialisten prüfen zu lassen. Eine Rolle spielt dabei übrigens auch, ob das Tool die Bilder, die du generiert hast, für Trainingszwecke weiterverwenden darf.
2. Verletzt das Bild Rechte Dritter?
Unabhängig davon bleibt die Frage, ob du das Urheberrecht von anderen verletzt mit den Inhalten, die die KI generiert hat. Zwar hat an einem KI-generierten Inhalt zunächst einmal niemand das Urheberrecht, weil nur Menschen dieses Recht haben können, nicht aber KI-Tools.
Aber: KI-Systeme können bereits bestehende Urheberrechte verletzen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie bereits urheberrechtlich geschützte Werke nachahmen. Bei OpenAI heißt es dazu in 8/2026
Similarity of content. Due to the nature of our Services and artificial intelligence generally, Output may not be unique and other users may receive similar output from our Services. Our assignment above does not extend to other users’ output or any Third Party Output.
Du kannst also nie sicher sein, ob dein Ergebnis nicht auf einem fremden Werk basiert. Auch wenn der Generator deine Darstellung erzeugt hat, bist du juristisch verantwortlich für den Inhalt.
Onlinehändler-News berichtete über einen Fall, in dem ein Fotostudio einen Onlineshop abgemahnt hat.
In der Praxis ist es schwierig nachzuvollziehen, mit welchen Daten eine KI trainiert wurde. Dennoch liegt die Verantwortung für das Endprodukt beim Verwender.
Weitere rechtliche Risiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass KI-Bilder Logos, Designs oder real existierende Persönlichkeiten abbilden. Hierdurch können nicht nur Urheberrechte, sondern auch Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
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Elf fertige Bild-Prompt-Vorlagen für Symbolbilder in Social Media, Blog und anderen Publikationen. Vom Baukastenprinzip bis zur Rechte-Checkliste.
3. Die Kennzeichnungspflicht
Die KI-Kennzeichnung ist tatsächlich auch ein Thema, allerdings eben nicht das einzige. Denn die KI-Verordnung der EU sieht seit 2. August 2026 eine Transparenzpflicht in Artikel 50 Absatz 4 vor.
Aber: Nicht jedes KI-generierte Bild muss gekennzeichnet werden. Betreiber müssen KI-generierte Inhalte kennzeichnen, wenn sie zu 100 Prozent KI-generiert und fotorealistisch sind beziehungsweise wenn es eine Verwechslungsgefahr mit der Realität hat. Also: Ein KI-Wesen, das wie ein Mensch aussieht, muss als „AI generated“ gekennzeichnet werden. Ein Marsmännchen dagegen nicht, weil es das nicht gibt.
Übrigens: Bei der VG Bild und Wort dürfen nur die Bilder gemeldet werden, an denen man das Urheberrecht hat.
Was du vor der Verwendung prüfen musst
Bevor du ein KI-generiertes Bild kommerziell verwendest, solltest du diese Punkte beachten:
- Nutzungsbedingungen der Plattform lesen: Habe ich das Recht zur kommerziellen Nutzung?
- Ähnlichkeiten prüfen: Erinnert das generierte Bild an ein bekanntes Foto, ein Logo, ein Kunstwerk oder eine reale Person? Hier kann eine Bilderrückwärtssuche zumindest eine erste Einschätzung ermöglichen.
- Marken- und Persönlichkeitsrechte im Blick behalten: Auch das Markenrecht kann betroffen sein. Stellt die KI etwa eine bekannte Cola-Flasche mit Logo dar oder ein Auto mit erkennbarer Markenkennzeichnung, liegt womöglich eine Markenverletzung vor.
- Kennzeichnungspflicht prüfen: Ist das Bild fotorealistisch? Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es als AI generated gekennzeichnet werden muss.
- Dokumentieren: Wer intern dokumentiert, welche Bilder mit welchem KI-Tool generiert oder bearbeitet sind, hat im Zweifelsfall eine gute Argumentationsgrundlage zur Hand.
