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KI-Tools – erstellt mit DallE in GPT 4

KI-Tools und das Urheberrecht

In den Medien hat sich die Künstliche Intelligenz (KI) schnell als wichtiges Werkzeug etabliert, insbesondere für die Textverarbeitung. Viele Medienschaffende setzen auf bekannte Lösungen wie ChatGPT 3.5, den Microsoft Copilot im Bing Chat oder Perplexity.AI. Diese KI-Tools bieten einen soliden Einstieg, finde ich.

KI-gestützte Bildgenerierung: Eine Welt voller Möglichkeiten

Bei der Wahl von KI-Tools für die Bildgenerierung wird es aus meiner Sicht schwieriger. Ich selbst nutze als Abonnentin die Bildfunktion von DALL·E, die in GPT-4 integriert ist, um Bilder zu erstellen. Nutzer*innen mit einem Microsoft-Konto greifen oft auf den Microsoft Copilot zurück, um Kosten zu sparen, während andere für Tools wie Midjourney zahlen, um verblüffend realistische Ergebnisse zu erzielen. In einem schnellen Vergleich zeigt GPT 4, wie sich vier Tools unterscheiden:

Gut 4 hat vier KI-Bildgenerierungstools verglichen

Auch Adobe Firefly ist eine spannende Option: Was dort besonders ist, könnt ihr auf der Homepage nachlesen. Dort steht unter anderem:

Die generativen KI-Modelle der Firefly-Familie wurden anhand von lizenziertem Content, etwa von Adobe Stock, sowie gemeinfreien Inhalten trainiert, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Wir verwenden keine Trainings-Daten eigener Modelle für das Anlernen unserer grundlegenden Firefly-Modelle. Im Rahmen bestimmter Abos können Kundinnen und Kunden eine IP-Haftungsfreistellung für generiertes Bildmaterial vereinbaren.

KI-Tools und das Urheberrecht

Speziell der letzte Satz ist interessant. Ich habe ihn mir von GPT 4 erklären lassen, um sicher zu gehen, dass ich ihn richtig verstanden habe:

Adobe bietet in bestimmten Abos eine IP-Haftungsfreistellung an. IP steht für „Intellectual Property“ (geistiges Eigentum) und bedeutet in diesem Kontext, dass Adobe den Nutzern seiner Produkte eine Form der rechtlichen Absicherung bietet. Sollte es also zu urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter kommen, weil durch die Verwendung von Adobes KI-Werkzeugen urheberrechtlich geschützte Merkmale in den generierten Bildern auftauchen, bietet Adobe Schutz vor rechtlichen Ansprüchen. Diese Absicherung ist abhängig vom jeweiligen Abonnement, das der Kunde bei Adobe hat.

Das dürfte vermutlich besonders für (Medien-)Unternehmen ein wichtiger Punkt sein, wenn es um die Frage geht, welche KI-Tools man nutzen soll. Übrigens haben Künstlerinnen schon 2023 vor Gericht mit einer Urheberrechts-Klage gegen die Anbieter*innen von KI-Bildgeneratoren verloren. Es ist wahrscheinlich, dass weitere rechtliche Auseinandersetzungen folgen werden.

Microsoft geht übrigens ähnliche Wege wie Adobe im Umgang mit urheberrechtlichen Fragen. Heise hat bereits im Herbst 2023 über das Copilot Copyright Commitment geschrieben:

Konkret heißt das offensichtlich, Microsoft übernimmt die Anwaltskosten und zahlt gegebenenfalls Kosten, die in einem nachteiligen Urteil festgelegt wurden oder die Höhe eines Vergleichs.

Im Dezember 2023 hat Marianne Janik, Vorsitzende der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland, bei der Veranstaltung „Chancen & Risiken von Künstlicher Intelligenz“, organisiert vom Presse Club Mainz, dem DJV Bezirksverband Rheinhessen, dem DJV Ortsverband Wiesbaden und dem Presseclub Wiesbaden, sich auch zu diesem Thema geäußert. Sie sagte, ChatGPT werde mit kuratierten Daten trainiert.

Die Zukunft der Urheberrechte und der Medienpluralismus

Kuratierte Daten? Nehmen wir an, ich habe einen Artikel zu Kfz-Versicherungen geschrieben, und 5000 Kolleg*innen ebenfalls. Dann werden diese 5001 Texte einmal durch eine Art virtuellen Fleischwolf gedreht, um sie zu kuratieren. Das Ergebnis ist der 5002. Text zu Kfz-Versicherungen, der alle relevanten Informationen aus den 5001 anderen Texten beinhaltet, aber jetzt keinem bestimmten Autor und keiner bestimmten Autorin mehr zugeordnet werden kann. Damit wird aus meiner Sicht auch das Urheberrecht jedes*r Einzelnen hinfällig, denn man kann nicht mehr präzise sagen, wer was geschrieben hat. Das könnte auch bedeuten, dass im Falle einer künftig vorgesehenen Honorierung von Autor*innen nicht mehr die individuelle Leistung bezahlt werden kann, wenn Informationen aus dem kuratierten Text in einer Antwort eines KI-Tools auftauchen. Denn diese Antwort sollte eben nicht mehr eindeutig zuzuordnen sein. Zumindest in der Theorie. Widersprecht mir gerne, wenn ihr das anders seht.

Die Praxis zeigt aber, dass es hier Probleme gibt. Die New York Times und Open-AI sind nämlich schon seit einigen Monaten vor Gericht. Denn die New York Times wirft Open.AI vor, ihre Texte ungefragt für das Training von ChatGPT genutzt zu haben. Die gefundenen Beispiele kann man sich im Internet ansehen.

Haben die KI-Tools bei der NYT geklaut?

Quelle: https://nytco-assets.nytimes.com/2023/12/Lawsuit-Document-dkt-1-68-Ex-J.pdf

Verträge mit Verlagen, um KI-Tools zu füttern

In Zukunft werden Prozesse zwischen Verlagshäusern und den Anbieter*innen von KI-Tools unter Umständen weniger, denn jetzt schließt man Verträge. Open.AI beispielsweise mit dem Axel Springer Verlag. Von solchen Verträgen habe ich als Freiberuflerin allerdings nichts. Also weder Geld, noch Sichtbarkeit. Und da frage ich mich schon: Wie werde ich künftig mein Geld verdienen?

Beim Training mit Daten aus einem bestimmten Verlag wird natürlich auch dessen Sichtweise auf die Welt in die Antworten einfließen, die Nutzer*innen von KI-Tools bekommen. Entsprechend wichtig wäre es, dass die Anbieter*innen von KI-Tools mit möglichst vielen Verlagen unterschiedlicher politischer Sichtweisen Verträge schließen, um Pluralismus in den Antworten zu gewährleisten.

So oder so: Das Thema KI & Recht wird uns alle noch sehr lange beschäftigen. 

Dies ist ein mithilfe von GPT4 umgeschriebener Teil des April-Newsletters auf LinkedIn.

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